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hello@feuerseestudio.com
Sandra Wiesemann

FeuerSeeStudio
Senefelderstrasse 18
70178 Stuttgart

Telefon
0711 615 92 56

Anfahrt
S-Bahn Haltestelle FEUERSEE ca 20m entfernt
(S1 S11 S2 S3 S4 S5 S6 S60)

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Inhaltlich Verantwortlicher: Jörg Schieferecke UST-ID DE 14771 7018

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
eRecht24

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Feuerseestudios

Die Anmietung der Räumlichkeiten, der Technik sowie des Mobiliars des Feuerseestudios erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden (Mieters) finden keine Anwendung, ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1. Rückgabe der Räumlichkeiten im Originalzustand

Nach einer Produktion, Foto- oder Filmaufnahmen oder einer Tagesveranstaltung müssen die Räume des Feuerseestudios im Originalzustand übergeben werden. Der Kunde (Mieter) trägt sämtliche Instandsetzungsarbeiten sowie die damit verbundenen Kosten. Diese Arbeiten müssen innerhalb von 2 Werktagen abgeschlossen werden. Der entstehende Mietausfall wird mit 50 Prozent des vereinbarten Tagessatzes berechnet. Diese Kosten trägt der Kunde (Mieter). Dauern Instandsetzungsarbeiten länger als 2 Werktage, werden dem Kunden (Mieter) für jeden zusätzlichen Tag 100 Prozent des vereinbarten Tagessatzes in Rechnung gestellt.

2. Mietgebühr

Die Mietgebühren für die Überlassung der Räumlichkeiten samt Inventar und Geräte samt Zubehör bestimmen sich nach unserem bei Vertragsabschluss gültigen Kostenvoranschlag.

3. Option

Erteilte Optionen müssen schriftlich bestätigt werden. Sollte eine zweite Option für den gleichen Mietzeitraum eingehen, teilt das Feuerseestudio dies dem Kunden mit der ersten Option unmittelbar mit. Dieser hat die Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden die Option in eine Festbuchung umzuwandeln. Erfolgt dies in der Zeit nicht, so hat die erste schriftliche Buchung Vorrang.

Bei Kündigung bis zu 3 Werktage vor Mietbeginn werden 50% des vereinbarten Mietpreises als Stornokosten berechnet. Bei einer Kündigung nach diesem Zeitraum ist die Gesamtmiete zu zahlen.

4. Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz

Die Räumlichkeiten samt Inventar und Geräte samt Zubehör bleiben in unserem alleinigen Eigentum. Jede Überlassung der gemieteten Räumlichkeiten oder Geräte an Dritte – sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich – ist ohne unsere ausdrücklich und schriftlich erklärte Einwilligung unzulässig. In jedem Fall einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte sind wir zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Räumlichkeiten und Geräte berechtigt.

5. Schäden und Haftung

Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar und Geräte samt Zubehör und Personen die uneingeschränkte Haftung, und zwar auch für Zufallschäden. Der Mieter hat die Räumlichkeiten und Geräte bei Empfang fachmännisch zu untersuchen. Die Räumlichkeiten und Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit eventuelle Mängel nicht bei Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handelt sich um die Beseitigung der bei der Übernahme ausdrücklich gerügten Mängel.

Von allen während der Mietdauer auftretenden Defekten in den Räumlichkeiten, am Inventar, an den Geräten oder Zubehörteilen oder Verlusten ist uns in jedem Fall unverzüglich Mitteilung zu machen. Eine Haftung unsererseits für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar oder Geräte samt Zubehör entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um bei Empfangnahme ausdrücklich gerügte Mängel handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen weder von der Zahlung des Mietpreises befreit noch zu dessen Minderung berechtigt.

Der Vertragspartner / Mieter erklärt mit Annahme des Mietvertrags/ Auftrages ausdrücklich, dass er über eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe verfügt.

6. Nutzungsbedingungen für kostenfreien WLAN-Hotspot

Die Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der kostenfrei den Nutzern und Kunden (im Folgenden zusammen „Nutzer“) der von uns zur Verfügung gestellten WLAN-Hotspots von Feuerseestudio („Räumlichkeiten“). Wir stellen den Nutzern in den Räumlichkeiten einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Hotspots zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach unserer technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch der Nutzer auf eine Zugangsver- mittlung besteht nicht. Insbesondere gewährleisten wir nicht, dass der Hot- spot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann und dass be- stimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. Wir gewährleis- ten auch keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und/oder be- stimmte Mindestbandbreite noch eine bestimmte Art und Weise des Zu- gangs. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung des Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten. Er ist für Inhalte, die er über den WLAN-Hotspot einstellt, verbreitet oder abruft selbst verantwortlich. Untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb des WLAN-Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere das System unverhältnis- mäßig hoch zu belasten, beispielsweise durch die Übertragung von großen Datenmengen und/oder die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen. Die Nutzung des WLAN-Hotspots erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Er ist ferner verpflichtet, seine Hardware auf die aktuellen Sicherheitspatches zu prüfen bzw. die von den Herstellern empfohlenen Sicherheitseinstellun- gen an seinem System zu aktivieren sowie für weitere angemessene Siche- rungsmittel (z.B. Firewall, Virenschutz etc.) zu sorgen. Eine Nutzung des WLAN-Hotspots ist nur bei Anwesenheit innerhalb der Räumlichkeiten gestattet.

7. Nebenabreden/ Gerichtsbarkeit

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Vereinbarungen, die von den allgemeinen Mietbedingungen abweichen, oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Stuttgart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.